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Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht

Für Sie werden die Inhalte des Bereichs Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht gerade vollständig überarbeitet und aktualisiert. Ich freue mich, Sie in Kürze wieder begrüßen zu dürfen!

 

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RA_Schmit 27. August 2015

Das Steuerrecht

Wie jedes Recht ist auch das Steuerrecht historisch bedingt und unterliegt den Strömungen der Zeit. Die Steuerarten sind vielfältig und für den Unkundigen kaum über­schaubar. Derzeit gibt es etwa 50 Steuern, welche an vielfältige Formen tatsächlicher oder vermu­teter Zahlungsfähigkeit oder an bestimmte Verhalten anknüpfen.

Das Steuerrecht ist ein Teil der Gesamtrechtsordnung und muss als solches mit den Grundwertungen der Rechtsordnung überein­stimmen. Als Eingriffsrecht gehört Steuerrecht zum besonderen Verwaltungsrecht. Da steuerlichen Sachverhalten in der Regel zivilrechtliche Vertrags­gestal­tungen zu Grunde liegen, hat das Steuerrecht zudem erhebliche Überschneidungen mit dem Zivilrecht.

Wegen seiner vielfältigen Beziehungen zu wirtschaftlichen Vorgängen und damit einhergehend auch Wirtschaft Zielsetzungen wird es auch als Wirtschaftsrecht charakterisiert.

Kanzlei Schmit

Rechtsanwalt Philippe Schmit
Augustaanlage 30
68165 Mannheim
Tel.:  0621 - 72 87 44 55
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