Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht sowie
Fachanwalt für Steuerrecht
Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei in Mannheim begrüßen zu dürfen. Seit 2009 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Manchester und Heidelberg bin ich in namhaften wirtschaftsrechtlichen Kanzleien als Rechtsanwalt und Fachanwalt tätig gewesen. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Familienrechts, des Erbrechts, des allgemeinen Zivilrechts sowie des Steuerrechts. Weitere Interessenschwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Compliance sowie der Prävention von Wirtschaftskriminalität.
Durch meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt sind mir angrenzende Rechtsgebiete nicht fremd.
Aufgrund meiner Spezialisierung und ständiger Fortbildung führe ich seit 2012 die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht und seit 2013 die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht.
Schnelle und kompetente Beratung ist garantiert. Ihre Interessen werden mit vollem Einsatz vertreten.
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Fachanwalt für Familienrecht & Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt darf sich nur nennen, wer besondere Voraussetzungen erfüllt. Die ständige Fort- und Weiterbildung gehört ebenso dazu.
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