Betreuung

Die Betreuung ersetzt die Vormundschaft oder Pflegschaft über Volljährige. Die Betreuung ermöglicht es, einem hilfsbedürftigen Erwachsenen eine Hilfsperson zuzuordnen, die ihn in gegebenenfalls sämtlichen Lebensbereichen vertritt, ohne dass der Betreute selbst seine Geschäftsfähigkeit verliert.