Der Ehename bleibt im Falle der Ehescheidung bestehen. Durch Erklärung gegenüber dem Standesamt kann man jedoch seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den man bis zur Bestimmung des Ehenamens, meist der Hochzeit, geführt hat. Es ist zudem möglich, seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranzustellen oder anzufügen.