Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. Eine Lebenspartnerschaft kann nur von Volljährigen eingegangen werden.
Die Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch den Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages kann jedoch etwas anderes vereinbart und geregelt werden.