Vormundschaft

Die Vormundschaft ist der Ersatz für die fehlende elterliche Sorge. Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht zur Vertretung des Minderjährigen be­rechtigt sind. Die Vormundschaft wird vom Familiengericht »von Amts wegen« angeordnet.