Umgang

Zur elterlichen Sorge gehört auch das Umgangsrecht. In der Regel soll das Kind Umgang mit beiden Elternteilen haben. Das Kind soll zudem Umgang mit anderen Personen haben, zu denen es Bindungen besitzt, sofern dies der Entwicklung des Kindes förderlich ist. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Zudem hat jeder Elternteil das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind ist jedoch stets durch das Wohl des Kindes begrenzt. Ebenso muss auch der Umgang mit dritten Personen, beispielsweise den Großeltern, dem Kindeswohl dienen.