Tipps & Tricks im Erbrecht

Einfache Vorsorge für den Notfall

Eine schwere Erkrankung oder gar der Tod ist regelmäßig ein harter Schicksalsschlag für Angehörige. Wenn in dieser Situation wichtige Unterlagen des Erkrankten oder des Verstorbenen nicht auffindbar sind, wird es oft noch schlimmer. Häufig muss festgestellt werden, dass insbesondere der länger lebende Ehepartner über viele finanzielle Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend informiert ist.

Diese Situation können Sie verhindern, indem Sie – ohne großen Aufwand – vorsorgen. In einem Notfallordner sollten folgende Informationen enthalten sein:

Persönliche Unterlagen:

  1. Geburtsurkunde, Familienstammbuch, Heiratsurkunde,
  2. Vorsorgevollmacht, Bestattungsverfügung, Testament, Patientenverfügung etc. (Besteht hier evtl. Handlungsbedarf?)
  3. eine Kontenzusammenstellung (Stichwörter; Kennwörter), Schließfächerzugang, Beschreibung von Depots
  4. Versicherungspolicen, Kfz-Brief, Verträge über Kredite bzw. Darlehen
  5. Adressen informierter Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare sowie Ärzte
  6. Schenkungsverträge

Gegebenenfalls unternehmensbezogene Unterlagen:

  1. Gesellschaftsverträge, Handelsregistereinträge, Geschäftsführerverträge
  2. Miet-/Leasingverträge
  3. Schutzrechte für Markenrechte
  4. Skizzierung der Beteiligungen und Strategien zur Unternehmensfortführung
  5. Namen und Anschriften von Vertrauensperson

Schieben Sie es nicht auf, solange Sie keine Garantie haben, nie Opfer eines Schicksalsschlages zu werden.

Bei Fragen können Sie mich gerne in meiner Anwaltskanzlei unter der Telefon-Nr.:
0621 / 72 87 44 55 anrufen oder mir eine Anfrage per Email an
kontakt@kanzlei-schmit.de senden.