Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist die Verbindung eines Mannes und einer Frau zum Zwecke der gemeinsa­men Lebensführung, ohne verheiratet zu sein. Die Beziehung der Part­ner muss über die eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen. Da die Ehe verfas­sungsrechtlich besonders geschützt wird, darf der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Ehe rechtlich nicht gleichstellen. Die für die Ehe geltenden Vorschriften finden in der Regel keine entsprechende Anwendung auf nichteheli­che Lebensgemeinschaften. Die Anwendung einzelner familienrechtlicher Vorschriften, die nicht speziell auf die Ehe zugeschnitten sind, kommt hier zum Tragen.