Eingetragene Lebenspartnerschaft

Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger An­wesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Le­benszeit führen zu wollen. Eine Lebenspartnerschaft kann nur von Volljährigen einge­gangen werden.

Die Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinnge­meinschaft. Durch den Abschluss eines Lebenspartnerschaftsver­trages kann jedoch etwas anderes vereinbart und geregelt werden.