Der Ehename

Der Ehename bleibt im Falle der Ehescheidung bestehen. Durch Erklä­rung gegenüber dem Standesamt kann man jedoch seinen Geburtsna­men oder den Namen wieder annehmen, den man bis zur Be­stimmung des Ehenamens, meist der Hochzeit, geführt hat. Es ist zudem möglich, seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranzustellen oder anzufügen.