Geschiedenen­testament

Mit Rechtshängigkeit des Ehescheidungs­antrages erlischt das gesetzliche Erbrecht unter Ehegatten. Um zu verhindern, dass der geschiedene Ehepartner nichtsdestotrotz über Umwege Erbe werden kann, wird dringend angeraten, ein sogenanntes Geschiedenentestament zu errichten.